Schlau Erben und Schenken: Unternehmer will Kind begünstigen

Mit einer Police lässt sich das eigene Vermögen transparent, flexibel und vor allem rechtlich wie steuerlich vorteilhaft auf die nächste Generation übertragen.

Warum eine Police zur Absicherung des Kindes?

Für Unternehmer, Selbstständige und Privatpersonen mit signifikantem Vermögen bietet die Police einen klaren Vorteil: Einzelne Vermögenswerte (zum Beispiel 300.000 Euro) können so gesichert werden, dass sie im Falle von betrieblichen oder privaten Krisen nicht in fremde Hände geraten und gezielt dem Kind zugutekommen.

  • Die Police wird auf zwei Versicherungsnehmer ausgelegt: Vater und Kind. Im Antrag werden die Anteile klar geregelt, z.B. 1% Vater, 99% Kind. So hat die Schenkung (99%) erbschaftsteuerfrei im Rahmen der Freibeträge stattgefunden. Das Kind kann aber erst verfügen, sobald das letzte Prozent zu Lebzeiten oder auch im Todesfall des Vaters übertragen wird.

  • Die Zahlung des Einmalbeitrags durch den Vater gilt rechtlich als Schenkung. Diese Einzahlung ist ohne notarielle Beurkundung wirksam.

  • Das Bezugsrecht im Todesfall wird dem Kind unwiderruflich eingeräumt – so kann das Kind im Erbfall die Police behalten und muss nicht auf das Familienvermögen verzichten, sollte z. B. das Elternunternehmen überschuldet sein.

Steuerliche und rechtliche Vorteile

Während der Laufzeit der Police fallen keine laufenden Steuern auf Erträge an. Bei Auszahlung nach Vertragsende kann, je nach Konstellation, die Besteuerung auf 50% der Erträge reduziert werden. Im Todesfall ist die Leistung für das bezugsberechtigte Kind einkommensteuerfrei. Hinzu kommt der Schenkungssteuerfreibetrag von aktuell 400.000 Euro für Schenkungen zwischen Eltern und Kindern. Beide Punkte sollten individuell mit dem Steuerberater besprochen werden, um Haftungsrisiken und Gestaltungsspielräume zu optimieren.

Schutz vor Insolvenz und Pflichtteilsergänzungen

Das unwiderrufliche Bezugsrecht schützt zusätzlich vor einer möglichen Nachlass-Insolvenz: Die Police fällt bei Tod nicht in den Nachlass, sondern geht direkt auf das bezugsberechtigte Kind über. So können Kinder auch dann noch auf die Police zugreifen, falls der Nachlass überschuldet ist und das Erbe ausgeschlagen werden muss. Pflichtteilsergänzungsansprüche sind jedoch innerhalb von zehn Jahren nach Schenkung zu beachten.

Fazit & weitere Empfehlungen

Eine Police ist ein flexibles, faires und kostengünstiges Instrument zur Vermögensübertragung – mit rechtlichen und steuerlichen Vorteilen. Für alle Details empfiehlt sich die Abstimmung mit einem Steuerberater.

Passend dazu gibt es auf meinem Blog:

Für Fragen zur konkreten Umsetzung mit fairen und kostengünstigen Policen berate ich gerne persönlich.

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