Todesfall

Risikolebensversicherung für den Todesfall

Die drei Schulz’schen Liebers

Mehr denn je bekomme ich Anfragen zur Risikolebensversicherung, also der reinen Todesfallabsicherung ohne Sparraten oder andere Ergänzungen. Das liegt daran, dass Nachwuchs ansteht und die Familienabsicherung überdacht wird oder aber eine Baufinanzierung und die damit einhergehende Verschuldung zum Nachdenken anregen. Welche Summe ist erforderlich und wie sollte so ein Vertrag abgeschlossen werden? Natürlich muss man jeden Fall individuell betrachten, was wir in der persönlichen Beratung auch tun. Hier aber einige prinzipielle Gedanken zum Thema inklusive der 3 „Schulz’schen Liebers“, die ich mir mal schützen lassen sollte:

  1. Lieber beide. Beide Partner sollten sich gegenseitig absichern. Es sollten also 2 Verträge eingerichtet werden.
  2. Lieber konstant. Von fallenden Versicherungssummen halte ich nichts. Meistens nicht wesentlich günstiger und auch konstante Verträge kann man ja mit der Zeit reduzieren. Oft ist man sogar froh, dass die Summe zunächst konstant bleibt. Vielleicht steigen ja auch mit der Zeit die Absicherungswünsche. Auch sog. verbundene Risikolebensversicherungen auf den Tod zweier Personen finde ich hier nicht passend. Diese würde nur einmal beim Tod der ersten bezahlen.
  3. Lieber überkreuz. Damit keine unnötigen Erbschaftssteuern anfallen, schließt immer der Begünstigte selbst den Vertrag ab. Der Tod des Partners wird nur zum „auslösenden Ereignis“. Also: Versicherungsnehmer = Bezugsberechtigter = Beitragszahler, versicherte Person = Partner.

Welche Versicherungssumme sollte man wählen?

Wie oben gesagt, ist das individuell verschieden. Der eine möchte seine komplette Immobilienfinanzierung absichern, der wünscht eine Basisabsicherung für die Familie.

Zur Basisabsicherung hier ein Vorschlag für eine einfache Faustformel:
12 x Monatsbedarf x Jahre
(der hier nicht berücksichtigte Kapitalverzehr wird ungefähr durch die Inflation ausgeglichen)

  • Monatsbedarf: Lebenshaltung und sonstigen fixen Ausgaben (z.B. Versicherungen)
  • Jahre: Hier hat sich die Faustregel etabliert, dass man plant bis die Kinder aus dem Haus sind oder eine Immobilienfinanzierung abbezahlt ist. Das werden dann schnell 20-25 Jahre. Die günstige Variante wäre nur z.B. 10 Jahre zu machen nach dem Motto „dann ist das schlimmste vorbei und es findet sich eine neue Lebenssituation, vielleicht auch ein neuer Partner“. Hier gibt es eben keine exakte Vorgehensweise. Das ganze ist eine Abwägung von Sicherheitswünschen und Kosten.

Und: Viele Gesellschaften machen ab 400.000€ aufwändige Arztbesuche zum Pflichtprogramm. Wer vermeiden will, dass hier bisher unbekannte Zipperlein aktenkundig werden oder einfach weder Zeit noch Lust auf einen ausführlichen Arztbesuch hat, der beantragt zunächst bis zur Grenze, die nur mit Antragsfragen machbar ist. Richtig gemacht kann man auch weitere Gesellschaften ohne Arztbesuch parallel abschließen.

Kommen Sie mit Fragen gerne auf mich zu und nutzen Sie meinen Vergleichsrechner, um sich vorab zu informieren.

Wichtig: Wenn Sie die Überkreuzlösung oben realisieren möchten, geben Sie zunächst die Daten der versicherten Person ein, d.h. jener Person, in deren Todesfall das Geld fließen soll. Erst weiter „hinten“, nachdem Sie auf „beantragen“ geklickt haben, definieren Sie den Versicherungsnehmer, der auch gleichzeitig Bezugsberechtigter wird. Für die zweite Person machen Sie das Spiel umgekehrt.