Schlau Erben und Schenken: Schenkung an Kind mit steuergünstiger Geldanlage ohne Kontrolle

Schlau Erben und Schenken: Schenkung an Kind mit steuergünstiger Geldanlage ohne Kontrolle

Ein Vater möchte zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens, beispielsweise 400.000 Euro, an sein Kind übertragen – das Kind ist mindestens sieben Jahre alt, volljährig oder minderjährig. Für ihn ist wichtig, dass die Kontrolle über dieses Geld sofort auf das Kind übergeht, ohne dass er weiteren Zugriff behält. Das Geld soll gewinnbringend angelegt und als Altersvorsorge für das Kind genutzt werden. Nach dem Tod des Vaters soll das Vermögen dem Kind einkommensteuerfrei zufließen.

So funktioniert die Gestaltung mit der Police

  • Das Kind wird als Versicherungsnehmer eingetragen, während der Vater als versicherte Person im Vertrag steht.
  • Der Vater zahlt den Einmalbeitrag für das Kind ein, was als Schenkung gilt.
  • Die Police ermöglicht dem Kind volle Verfügungsfreiheit über das Vermögen, inklusive Teilauszahlungen oder Kündigung, ohne dass die Zustimmung des Vaters erforderlich ist.
  • Bei Minderjährigen müssen beide Sorgeberechtigte unterschreiben, das Kind selbst ebenfalls.

Steuerliche Vorteile und Rechtliches

  • Während der Laufzeit fällt keine Einkommensteuer auf die Erträge der Police an.
  • Bei Auszahlung oder Rückkauf wird gegebenenfalls nur die Hälfte der Erträge besteuert.
  • Die Todesfallleistung an das Kind beim Tod des Vaters ist einkommensteuerfrei.
  • Die Schenkung nutzt den Freibetrag von 400.000 Euro bei Erbschaft- und Schenkungsteuer optimal aus.
  • Werden innerhalb von zehn Jahren weitere Schenkungen getätigt oder erfolgt der Tod des Schenkers, werden diese Leistungen zusammengerechnet.
  • Die Schenkung ist ohne notarielle Beurkundung wirksam, da sie mit der Einzahlung auf die Police erfolgt.

Fazit und Beratung

Diese Möglichkeit bietet eine einfache, klare und steuergünstige Lösung, Vermögen an Kinder weiterzugeben, ohne dass der Schenker die Kontrolle behalten muss. Für die konkrete steuerliche und rechtliche Gestaltung empfiehlt sich eine Beratung durch Steuerberater oder Fachanwalt.

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