Schlau Erben und Schenken: Schenkung an Kind mit verlängerter Kontrolle durch Eltern

03/26 – Dieser Fall richtet sich an Eltern, die ihrem Kind zu Lebzeiten einen Vermögenswert in Höhe von z.B. 400.000 Euro schenken möchten und dabei wert darauf legen, die Kontrolle über das Vermögen bis zum Tod beider Elternteile zu behalten. Das Kind ist mindestens sieben Jahre alt, volljährig oder minderjährig. Das Ziel ist eine gewinnbringende Geldanlage als Altersvorsorge für das Kind, die nach dem Tod beider Elternteile einkommensteuerfrei an das Kind ausgezahlt wird.

Funktionsweise der Police mit verlängerter Kontrolle

  • Vater und Kind werden beide als Versicherungsnehmer im Vertrag genannt, wobei der Vater 1% und das Kind 99% Anteil hält.
  • Vater und Mutter sind versicherte Personen.
  • Der Vater leistet den Einmalbeitrag und bewirkt so die Schenkung an das Kind.
  • Solange beide Eltern leben, behalten diese die Kontrolle über die Police; Verfügungen wie vorzeitige Auszahlungen sind nur mit Zustimmung der Eltern möglich.
  • Stirbt der Vater, übernimmt die Mutter die Rolle des Versicherungsnehmers mit 1% Anteil und damit die Kontrolle. Und umgekehrt.
  • Erst mit dem Tod der letzten Elternperson wird das Bezugsrecht zugunsten des Kindes wirksam, die Auszahlung erfolgt dann an das Kind.
  • Bei minderjährigen Kindern müssen beide Sorgeberechtigte und das Kind selbst unterschreiben.

Steuerliche und rechtliche Highlights

  • Während der Vertragslaufzeit fällt keine Einkommensteuer auf Erträge an.
  • Bei Auszahlung oder Rückkauf erfolgt eine mögliche Teilbesteuerung, die unter bestimmten Umständen auf 50% der Erträge begrenzt ist.
  • Die Todesfallleistung, die das Kind beim Tod des letzten Elternteils erhält, ist einkommensteuerfrei.
  • Die Schenkung nutzt optimal den Freibetrag von 400.000 Euro bei Erbschaft- und Schenkungsteuer.
  • Innerhalb von zehn Jahren werden alle Schenkungen und Erbschaften zusammengerechnet und kontrolliert.
  • Die Schenkung wird durch die Einzahlung des Einmalbeitrags bei Vertragsbeginn wirksam und erfordert keine notarielle Beurkundung. Somit kostengünstig und einfach.

Fazit und Empfehlung

Das Modell mit verlängerter Kontrolle bietet Eltern die Sicherheit, dass ihr Vermögen bis zum Tod beider Elternteile unter ihrer Kontrolle bleibt und anschließend sicher und steueroptimiert auf das Kind übergeht. Für die individuelle Planung sind Steuerberater und Fachanwälte die besten Ansprechpartner.

Weiterführende Beiträge

Zur individuellen Beratung und Auswahl passender Policen stehe ich gern zur Verfügung.

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