02/26 – Ein Vater möchte seinem Kind zu Lebzeiten einen Vermögensbetrag – beispielsweise 400.000 Euro – übertragen und dabei die Kontrolle über das Geld behalten. Das Kind ist mindestens sieben Jahre alt, volljährig oder minderjährig. Das Geld soll gewinnbringend als Altersvorsorge für das Kind angelegt werden und diesem nach dem Tod des Vaters einkommensteuerfrei zufließen.
So funktioniert die Gestaltung mit der Police
- Sowohl Vater als auch Kind werden als gemeinsame Versicherungsnehmer im Vertrag eingetragen.
- Im Antrag wird vereinbart, dass der Vater 1% Anteil und das Kind 99% Anteil am Vertrag hält.
- Der Vater zahlt den Einmalbeitrag und bewirkt damit die Schenkung.
- Der Vater wird im Vertrag als versicherte Person geführt.
- Für Verfügungen wie vorzeitige Auszahlungen ist grundsätzlich die Zustimmung des Vaters erforderlich – so behält er die Kontrolle.
- Im Todesfall wird dem Kind ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt, sodass das Kind die Auszahlung erhält.
- Bei minderjährigen Kindern müssen beide Sorgeberechtigte sowie das Kind selbst unterschreiben.
Steuerliche Vorteile und rechtliche Hinweise
- Während der Laufzeit fällt keinerlei Ertragsbesteuer statt, was den Zinseszinseffekt deutlich verbessert, da alle Erträge wieder angelegt werden können.
- Bei Auszahlungen kommt es nach 12 Jahren Laufzeit und mindestens Alter 62 zu einer vergünstigten Besteuerung von nur 50% der Erträge.
- Die Todesfallleistung, die beim Tod des Vaters an das Kind ausgezahlt wird, ist einkommensteuerfrei.
- Die Schenkung nutzt den Freibetrag von 400.000 Euro für Erbschaft- und Schenkungsteuer optimal aus.
- Innerhalb von zehn Jahren nach Schenkung oder Tod des Schenkers werden alle Schenkungen zusammengerechnet.
- Die Schenkung gilt bereits mit Einzahlung des Beitrags als vollzogen und bedarf keiner notariellen Beurkundung.
Fazit und Empfehlung
Diese Lösung kombiniert die Vorteile einer steuergünstigen Geldanlage mit der Wichtigkeit, als Schenker die Kontrolle über das Vermögen zu behalten. Die individuelle Ausgestaltung sollte mit einem Steuerberater oder einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.
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Ich stehe für Fragen zur Verfügung und berate bei passenden Policen für Ihre persönlichen Ziele.
