Rürup-Rente: Gutverdiener sollten hohe Steuerförderung nutzen   

Die private Rürup-Rente (auch: Basisrente) bringt erstaunlich hohe Steuervorteile – das lohnt sich vor allem, wenn Sie überdurchschnittlich verdienen. Anders als die gesetzliche Rente ist die staatlich geförderte Rürup-Rente kapitalgedeckt und nicht von den Einzahlungen der nächsten Generation abhängig. Gerade als Gutverdiener sollten Sie sich die hohe Steuerförderung nicht entgehen lassen.

Die Rürup-Rente wurde ursprünglich als private Vorsorgemöglichkeit für Selbstständige und Freiberufler geschaffen, die während des aktiven Arbeitslebens oft zu wenig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und im Alter häufig unterversorgt sind. Auch für gut verdienende Angestellte kann es sich allerdings lohnen, mit der Rürup-Rente zusätzlich vorzusorgen. Die Rürup-Rente rechnet sich vor allem durch den hohen Steuervorteil, denn der Fiskus zieht hohe Beiträge in jährlich steigendem Maß als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen ab. Im aktuellen Jahr 2021 lassen sich Einzahlungen von fast 26.000 Euro pro Person in einen Rürup-Vertrag steuerlich absetzen, bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehegatten also fast 52.000€ im Jahr. Einzahlungen in die gesetzliche Rente und Versorgungswerke werden vom Höchstbetrag abgezogen. Trotzdem bleiben auch für Gutverdiener rund 10.000€ pro Person und Jahr steuerlich abzugsfähig.

Je besser man verdient, desto höher ist der persönliche Steuersatz und damit der finanzielle Zuschuss, den der Staat zur Rürup-Rente beisteuert. Tipp: Wegen des hohen Sonderausgabenabzugs können auch ältere Berufstätige noch einmalig größere Summen steuergefördert in ihre Rürup-Rente investieren.

Die Rürup-Rente gibt es in verschiedenen Varianten. Wenn Sie Wert auf hohe Sicherheit legen, können Sie sich für eine klassische Rentenversicherung mit garantierter Verzinsung entscheiden. Sind Ihnen dagegen hohe Renditechancen wichtig, sollten Sie auf eine fondsgebundene Rürup-Rente setzen – am besten auf Basis günstiger Index-Fonds. Wichtig zu wissen vor allem für beruflich Selbstständige mit schwankenden Einnahmen: Im Fall einer Insolvenz oder bei Hartz-IV-Bezug kann der Rürup-Renten-Vertrag nicht gepfändet werden, denn das angesparte Kapital dient der persönlichen Altersvorsorge und wird grundsätzlich nur in Form einer Rente ausgezahlt.