Die Weitergabe des eigenen Lebenswerks an die nächste Generation ist ein zutiefst persönliches, aber auch ein hochkomplexes Thema. Wer sich nicht rechtzeitig mit der Vermögensstrukturierung befasst, riskiert, dass ein erheblicher Teil des mühsam aufgebauten Kapitals am Ende als Erbschaftsteuer an den Fiskus fällt.
Dabei bietet das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht legale und äußerst wirksame Gestaltungsmöglichkeiten, um Vermögenswerte steueroptimiert zu übertragen. Ersparte Steuern und Kosten sind schließlich die sicherste Rendite.
Wie Sie den Übergang strategisch vorbereiten und welche Stellschrauben Sie kennen sollten, zeigen die folgenden sechs Tipps zur Optimierung.
1. Der Faktor Zeit: Wer frühzeitig plant, gewinnt
Steuergestaltung ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Viele rechtliche Spielräume lassen sich nur dann voll ausschöpfen, wenn Sie rechtzeitig damit beginnen. Der Grund hierfür liegt in den gesetzlichen Fristen: Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sieht einen festen Turnus vor, den man aktiv bespielen muss. Wer zu lange wartet, vergibt wertvolle Jahre und damit bares Geld.
2. Freibeträge alle 10 Jahre neu aufleben lassen
Das Gesetz gewährt jedem Steuerpflichtigen persönliche Freibeträge, die bei Schenkungen und Erbschaften genutzt werden können. Das Besondere: Diese Freibeträge stehen Ihnen alle 10 Jahre erneut in voller Höhe zur Verfügung. Durch eine geschickte, gestaffelte Schenkung zu Lebzeiten lässt sich so selbst größeres Vermögen komplett steuerfrei an die Liebsten übertragen.
Je nach Verwandtschaftsgrad gelten aktuell folgende Freibeträge:
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Ehegatten: 500.000 EUR
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Kinder (und Kinder verstorbener Kinder): 400.000 EUR
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Enkelkinder, Urenkel etc.: 200.000 EUR
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Eltern bei Erwerb von Todes wegen: 100.000 EUR
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Eltern bei Schenkung, Geschwister, Neffen/Nichten sowie nicht eheliche Lebenspartner: 20.000 EUR
Der smarte Hebel: Wenn Sie Vermögenswerte beispielsweise im Rahmen einer fondsgebundenen Lebensversicherung übertragen, lassen sich zusätzliche Effekte erzielen. Gegenüber einem klassischen Bankdepot profitieren Sie hier von Einkommensteuervorteilen in der Ansparphase sowie einer einkommensteuerfreien Todesfallleistung. Zudem erlauben spezielle Vertragskonstruktionen eine Schenkung mit einer sogenannten „Auszahlungskontrolle“, bei der Sie als Schenker weiterhin steuernd eingreifen können.
3. Vermögenswerte per Nießbrauch mindern
Möchten Sie Vermögen übertragen, das die gesetzlichen Freibeträge überschreitet? Dann kann der Nießbrauch ein exzellentes Instrument sein. Bei diesem Ansatz belasten Sie den übertragenen Gegenstand mit einem Nießbrauchrecht. Das bedeutet: Die Erträge und Nutzungen (z. B. Mieteinnahmen oder Zinserträge) fließen weiterhin Ihnen als Schenker zu.
Der steuerliche Clou: Durch diese Belastung mindert sich der steuerliche Wert des Geschenks im Hier und Jetzt drastisch. Dadurch können Sie im Rahmen der bestehenden Freibeträge netto deutlich höhere Sach- oder Kapitalwerte übertragen. Auch eine fondsgebundene Lebensversicherung lässt sich hervorragend mit einem Nießbrauch kombinieren, um die erwähnten Einkommensteuervorteile mit dem Erbschaftsteuerschutz zu verheiraten.
4. Generationen-Schenkung: Enkelkinder strategisch einbinden
Bei größeren Familienvermögen kann es aus erbschaftsteuerlicher Sicht überaus sinnvoll sein, eine Generation bewusst zu überspringen und direkt an die Enkelkinder zu schenken. Das hat zwei entscheidende Vorteile: Zum einen werden die Freibeträge der Kinder und der Enkel parallel ausgenutzt. Zum anderen spart dieses Vorgehen im Grunde einmal komplett den Erbanfall, da das Vermögen nicht erst mühsam an die Kinder und später von diesen erneut an die Enkel vererbt werden muss – ein doppelter Steuerzugriff wird so effektiv vermieden.
5. Die Steuerfalle „Berliner Testament“ umschiffen
Das Berliner Testament ist in Deutschland extrem populär, weil es den überlebenden Ehepartner maximal absichern soll. Aus erbschaftsteuerlicher Sicht ist es jedoch oft eine Fehlkonstruktion. Der Grund: Das Vermögen wandert im ersten Schritt komplett zum überlebenden Partner und erst im zweiten Schritt an die Kinder.
Im schlimmsten Fall greift der Staat dadurch zweimal zu. Zudem bleiben beim ersten Erbfall die hohen Freibeträge der Kinder (jeweils 400.000 EUR) vollständig ungenutzt. Strategisch klüger ist es meist, Teile des Vermögens über entsprechende Vermächtnisse oder direkte Erbteile sofort an die nächste Generation zu leiten, ohne die Liquidität des Partners zu gefährden.
6. Die richtige Bewertungsmethode bei Immobilien wählen
Sollte es doch zum Erbfall kommen, schlägt die Stunde der Optimierung bei der Erbschaftsteuererklärung – insbesondere, wenn Immobilien im Spiel sind. Hier kommt es entscheidend auf das gewählte Bewertungsverfahren an. Das Finanzamt nutzt je nach Objektart das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Substanzwertverfahren. Die Wahl des richtigen Ansatzes und eine fundierte Überprüfung der behördlichen Bewertung können zu fundamental unterschiedlichen Immobilienwerten im Steuerbescheid führen.
Wichtiger Hinweis:
Die hier behandelten Themen und Darstellungen dienen der allgemeinen Information und Orientierung über strategische Vermögensstrukturen. Sie stellen ausdrücklich keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Da jede Vermögens- und Familiensituation individuell ist, sollten Sie die konkreten steuerlichen Auswirkungen und Berechnungen stets durch einen qualifizierten Steuerberater prüfen lassen. Ich helfe Ihnen vorab gerne mit einem finanzplanerischen Gespräch und der Erläuterung, wie das Thema bei der Geldanlage intelligent berücksichtigt werden kann.
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