06/26 – Wenn ein Schadenverursacher nicht zahlen kann, bleiben die Kosten im schlimmsten Fall am Geschädigten hängen. Ein Albtraum, der aber nicht sein muss: Mit dem Baustein der Ausfalldeckung (auch Forderungsausfalldeckung genannt) in der eigenen privaten Haftpflichtversicherung sind Sie im Schadenfall auch dann finanziell abgesichert, wenn die Gegenseite mittellos ist.
Wenn der Verursacher keine Haftpflichtversicherung hat
Ihre private Haftpflichtversicherung springt in erster Linie ein, wenn Sie versehentlich einen Schaden bei anderen verursachen. Doch was passiert, wenn die Rollen getauscht sind? Sie werden geschädigt und der Verursacher kann nicht zahlen, weil er weder eine eigene Haftpflichtversicherung besitzt noch über ausreichendes Privatvermögen verfügt.
In solchen Fällen schützt Sie – sofern im Vertrag enthalten – die Forderungsausfalldeckung Ihrer eigenen Haftpflichtpolice. Die Versicherung wechselt dann quasi die Seite: Sie ersetzt Ihnen Ihren eigenen Schaden, als wäre sie die Versicherung des eigentlichen Schädigers. Das kann insbesondere bei teuren Sachschäden oder schweren Personenschäden mit langfristigen gesundheitlichen Folgen (etwa nach einem unverschuldeten Unfall mit einem Radfahrer oder Fußgänger) von existenzieller Bedeutung sein.
Die Forderungsausfalldeckung im Detail: Darauf kommt es an
Eine Forderungsausfalldeckung ist in privaten Haftpflichtversicherungen nicht immer automatisch vereinbart. Vor allem ältere Verträge oder sehr günstige Basistarife verzichten häufig auf diesen wichtigen Baustein. Wenn Sie Ihren Schutz überprüfen, sollten Sie auf folgende Details besonders achten:
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Der rechtskräftige Titel: Viele Versicherer verlangen in ihren Standardbedingungen, dass Sie Ihre Ansprüche gegen den Schädiger zunächst gerichtlich geltend gemacht haben. Sie benötigen einen sogenannten rechtskräftigen Titel (z. B. ein Gerichtsurteil oder ein notarielles Schuldanerkenntnis) und müssen oft auch eine erfolglose Zwangsvollstreckung nachweisen. Moderne Premiumtarife sind hier deutlich kundenfreundlicher: Sie verzichten teilweise auf diesen langwierigen Rechtsweg und leisten schon dann, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Schädiger dauerhaft zahlungsunfähig ist.
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Die Mindestschadenhöhe: In vielen älteren Policen greift die Ausfalldeckung erst ab einem bestimmten Mindestbetrag, oft ab 2.000 oder 2.500 Euro. Liegt der Schaden darunter, gehen Sie leer aus. Leistungsstarke neue Tarife haben diese Hürde gestrichen und leisten bereits ab dem ersten Euro oder haben eine sehr geringe Selbstbeteiligung.
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Die Versicherungssumme: Im Normalfall ist die Ausfalldeckung an bestimmte Höchstbeträge gebunden. Unser Tipp: Sie sollte zwingend in gleicher Höhe abgesichert sein wie die reguläre Versicherungssumme Ihrer Haftpflichtpolice (empfohlen sind mindestens 10 bis 50 Millionen Euro), damit Sie auch bei schweren Personenschäden bestmöglich geschützt sind.
Überlassen Sie Ihren Schutz nicht dem Zufall
Da die Ausfalldeckung im Ernstfall über Ihre finanzielle Existenz entscheiden kann, lohnt es sich, den eigenen Vertrag kritisch zu prüfen und gegebenenfalls auf einen modernen Tarif umzustellen. Wir kennen uns mit diesem Thema bestens aus und sorgen dafür, dass Ihre Haftpflichtversicherung im Ernstfall zuverlässig greift – auf beiden Seiten. So sind Sie rundum sicher.
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