05/26 – Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor einem echten Neustart. Am 27. März 2026 hat der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz final verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2027 löst das neue Altersvorsorgedepot die klassische Riester-Rente für Neuabschlüsse ab.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche betraglichen Grenzen gelten und wie Sie als Eltern durch die neuen Zulagen massiv profitieren können.
Verfügbarkeit und Startschuss
Der offizielle Marktstart für das Altersvorsorgedepot ist der 1. Januar 2027. Ab diesem Datum können Banken, Fondsgesellschaften und Neobroker die neuen Depotprodukte anbieten.
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Offizielle Quelle: FAQ des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Reform.
Die Förderstruktur: So viel gibt der Staat dazu
Die Förderung wird ab 2027 deutlich einfacher gestaltet und richtet sich direkt nach Ihren eigenen Einzahlungen:
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Grundzulage (beitragsproportional): * Für die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr erhalten Sie 50 % Förderung (max. 180 €).
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Für weitere Beiträge bis zu einer Höhe von 1.800 € erhalten Sie 25 % Förderung (max. weitere 360 €).
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Die maximale Grundzulage steigt somit auf insgesamt 540 € pro Jahr.
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Die Kinderzulage – Der Turbo für Eltern:
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Für jeden eingezahlten Euro Ihrerseits gibt es 1 € Kinderzulage oben drauf.
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Diese ist gedeckelt auf 300 € pro Kind und Jahr.
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Damit erreichen Eltern bereits mit einem Eigenbeitrag von 25 € monatlich (300 € im Jahr) die volle Förderung pro Kind.
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Steuerliche Effekte: Doppelt profitieren
Das Altersvorsorgedepot bietet Ihnen erhebliche steuerliche Vorteile während der gesamten Laufzeit:
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Steuerfreie Ansparphase: Alle Erträge, Dividenden und Kursgewinne bleiben innerhalb des Depots steuerfrei. Das Kapital kann ohne Abzüge durch die Abgeltungsteuer wachsen.
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Sonderausgabenabzug: Ihre Beiträge können bis zu einem Höchstbetrag von künftig 2.340 € (bei Alleinstehenden ohne Kinderzulage) steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die erhaltenen Zulagen (Günstigerprüfung).
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Nachgelagerte Besteuerung: Erst bei der Auszahlung im Alter wird die Rente mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuert.
Flexibilität und Grenzen
Trotz der hohen Förderung gibt es klare Regeln, um den Charakter der Altersvorsorge zu wahren:
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Entnahme: Eine vorzeitige Entnahme vor Rentenbeginn ist möglich, führt jedoch in der Regel zur Rückzahlung der erhaltenen staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile.
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Auszahlung: Ab dem 65. Lebensjahr kann das Kapital über einen Auszahlplan (bis mindestens zum 85. Lebensjahr) oder eine lebenslange Rente ausgekehrt werden. Eine einmalige Teilkapitalabfindung von bis zu 30 % ist zum Start möglich.
Fazit: Mit dem Start 2027 wird das staatlich geförderte Sparen am Kapitalmarkt endlich einfach und hochattraktiv. Besonders für Familien ist die 100%-Förderung der Kinderbeiträge ein unschlagbares Argument.
Erben und Schenken – für größere Beträge
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