So mächtig ist das Bezugsrecht von Policen in der Nachlassplanung

03/26 – Wer sein Vermögen klug vererben möchte, sollte neben Testament und Depot vor allem ein Instrument kennen: das Bezugsrecht in Kapitalpolicen (z.B. „Policendepots auf ETF-Basis“). Es entscheidet, wer im Todesfall schnell, unkompliziert und oft ohne Erbschein Geld erhält – und kann so Erbstreit und Liquiditätsprobleme elegant vermeiden.

Warum das Bezugsrecht so stark ist

Ein Bezugsrecht berechtigt den Begünstigten direkt aus dem Vertrag – nicht über den Umweg des Nachlasses. Der Versicherer oder die Bank zahlt die Todesfallleistung unmittelbar an die benannte Person aus, sobald der Todesfall nachgewiesen ist. Ein Erbschein oder die vorherige Abwicklung des gesamten Nachlasses sind dafür in der Regel nicht nötig, was Zeit, Nerven und oft auch Kosten spart.

Im Gegensatz dazu fließen Vermögenswerte ohne Bezugsrecht (klassisches Depot, Kontoguthaben etc.) in die Erbmasse und müssen nach gesetzlicher Erbfolge oder Testament verteilt werden. Das führt regelmäßig zu Verzögerungen von mehreren Wochen oder Monaten, bis die Erben tatsächlich auf das Geld zugreifen können.

Kein Bestandteil der Erbmasse – und was das bedeutet

Die aus einer Police mit Bezugsrecht gezahlte Leistung gehört grundsätzlich nicht zur Erbmasse. Es gilt der Vertrag, nicht das Erbrecht – eine scheinbar kleine juristische Nuance mit großer Wirkung. Denn damit ist dieser Betrag nicht automatisch nach Quoten unter allen Erben aufzuteilen.

Ein typisches Beispiel: Im Testament steht, dass drei Kinder das Vermögen zu gleichen Teilen erhalten sollen. In einer Lebensversicherung ist jedoch nur ein Kind als Bezugsberechtigter genannt. Dieses Kind bekommt die gesamte Versicherungsleistung alleine, während das übrige Vermögen nach Testament aufgeteilt wird. Pflichtteilsrechte und erbschaftsteuerliche Fragen bleiben natürlich zu prüfen, aber der Zahlungsweg aus der Police ist klar.

Schnelligkeit, Rechtssicherheit und weniger Streit

Ein starkes Argument pro Bezugsrecht ist der praktische Ablauf im Todesfall.

  • Kein Gang zum Notar nötig, um an diese Leistung zu kommen.
  • Der Begünstigte weist den Tod mit der Sterbeurkunde nach und erhält die Auszahlung direkt vom Versicherer.
  • Versicherer und Banken sind an das Bezugsrecht gebunden und prüfen nicht mehr, wer rechtlich Erbe ist.

Das bringt hohe Rechtssicherheit und reduziert Streitpotenzial zwischen Erben, weil die Anspruchsberechtigung bereits im Vertrag eindeutig festgelegt ist. Besonders in Patchwork-Familien, bei Unternehmensbeteiligungen oder bei unverheirateten Paaren kann das ein entscheidender Vorteil sein.

Gestaltungsspielraum: widerruflich oder unwiderruflich

Bezugsrechte lassen sich flexibel gestalten.

  • Widerrufliches Bezugsrecht: Der Versicherungsnehmer kann den Begünstigten jederzeit ändern.
  • Unwiderrufliches Bezugsrecht: Der Begünstigte erhält eine gesicherte Rechtsposition, eine Änderung ist nur noch mit seiner Zustimmung möglich.

Gerade in Ehe oder Partnerschaft kann ein unwiderrufliches Bezugsrecht eine sehr starke Form der gegenseitigen Absicherung sein. Gleichzeitig bietet die widerrufliche Variante genügend Beweglichkeit, wenn sich Lebensumstände (z. B. Scheidung, neue Partnerschaft, Unternehmensnachfolge) ändern.

Abgrenzung zum Depot und zum Testament

Ein normales Wertpapierdepot fällt beim Tod des Inhabers direkt in die Erbmasse und unterliegt damit der gesetzlichen Erbfolge oder den Regelungen des Testaments. Die Erben müssen dann oft Erbschein beantragen, Bankenunterlagen beibringen und die Erbauseinandersetzung klären, bevor sie verfügen können. Ein Bezugsrecht dagegen schafft eine separate, schnelle Geldquelle für klar benannte Personen.

Das Testament bleibt dennoch unverzichtbar, weil es die Gesamtstruktur des Nachlasses regelt – Immobilien, Unternehmensanteile, sonstiges Vermögen. Am stärksten wirkt in der Praxis die Kombination aus eindeutig formulierten Bezugsrechten für die Liquidität und einem durchdachten Testament für die Gesamtnachfolge.

Überblick: Bezugsrecht, Depot, Testament im Vergleich

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen.

Kriterium Bezugsrecht Depot Testament
Auszahlung / Zugriff Sehr schnell, direkt an Begünstigten Erst nach Testamentseröffnung Erst nach Testamentseröffnung
Teil des Nachlasses Nein Ja Ja
Umgehung von Erbschein Ja Nein Nein
Kosten Keine Gering Notar- und Gerichtskosten möglich
Gestaltungsfreiheit Begrenzt auf den Vertrag Mittel Sehr hoch
Rechtssicherheit Hoch bei klarer Benennung Mittel Hoch bei sauberem Testament
Flexibilität zu Lebzeiten Einfach änderbar Änderbar Änderbar, aber formgebunden
Pflichtteilsrelevant Ja Ja Ja
Schutz vor Erbstreit Sehr hoch Mittel Mittel, je nach Formulierung Streitpotenzial
Geeignet für schnelle Liquidität Sehr gut Gut Schlecht
Steuerliche Behandlung Erbschaftsteuerpflichtig Erbschaftsteuerpflichtig Erbschaftsteuerpflichtig

Fazit für die Nachlassplanung

Das Bezugsrecht ist ein äußerst wirkungsvolles Werkzeug, wenn es darum geht, bestimmten Personen im Todesfall schnell und streitfrei Liquidität zur Verfügung zu stellen. Depot und Testament bleiben wichtige Bausteine, sind aber für sich allein weder besonders schnell noch vollkommen streitsicher. Optimal ist meist eine durchdachte Kombination: Bezugsrechte sichern gezielt Liquidität, das Testament setzt den übergeordneten Rahmen für die gesamte Vermögensnachfolge. Gerne berate ich zur konkreten Umsetzung mit Policen. Für eine rechtliche Gesamtberatung zum Nachlass empfehle ich, Kontakt mit einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen.