02/26 – Viele private Krankenversicherer belohnen ihre Kunden mit einer Beitragsrückerstattung (BRE), wenn im Laufe eines Jahres keine Rechnungen eingereicht werden. Das Modell richtet sich an Versicherte, die nur selten ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Wer profitieren will, sollte die Regeln kennen und sorgfältig rechnen, wann sich die Rückerstattung lohnt.
In PKV-Tarifen mit Rückerstattungsoption gilt: Wer im Kalenderjahr keine Leistungen nutzt, erhält am Jahresende oder im Folgejahr einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Je nach Tarif kann dies zwischen einem halben und bis zu sechs Monatsbeiträgen ausmachen. Einige Versicherer koppeln die Höhe zusätzlich an ihr Geschäftsergebnis, die sogenannte erfolgsabhängige BRE.
Rechnungen erst mal sammeln – bis zu drei Jahre lang
Ob die Rückerstattung für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt stark von Ihrer Situation ab. Wer kleinere Rechnungen selbst bezahlt, kann unter Umständen mehr profitieren, als wenn er sie einreicht. Am Jahresende lohnt es sich daher, alle Belege zu prüfen und zu vergleichen, ob das Einreichen von Rechnungen oder die Rückerstattung finanziell günstiger ist. Wichtig zu wissen: Rechnungen können in der Regel bis zu drei Jahre nach Rechnungsdatum eingereicht werden, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem sie ausgestellt wurden.
Steuern mindern die Beitragsrückerstattung
Zu bedenken ist jedoch: Die Beitragsrückerstattung ist genauso zu versteuern wie die Beiträge steuerlich absetzbar sind. In der Regel wirken sich um die 75% der Beiträge steuerlich aus. Bei Gutverdienern mit mehr als 40% Steuersatz bedeutet das rund 30% Steuerwirksamkeit. Von einer Beitragsrückerstattung darf man so gesehen nur rund 70% behalten.
Selbstbehalte berücksichtigen
Schließlich ist der Selbstbehalt zu berücksichtigen: Je nach Tarif ist dieser fest (zum Beispiel 1000€ im Jahr) oder prozentual (zum Beispiel 20%). Erst wenn die Summe der Rechnungen nach Selbstbehalt die nach Steuern verbleibende Beitragsrückerstattung übersteigt, lohnt sich die Einreichung.
Vorsorgeuntersuchungen oft ausgenommen
Erfreulich: Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder andere präventive Maßnahmen führen bei vielen Versicherern nicht zum Verlust der Rückerstattung.
